Reine Urnenwahl/Briefwahl für den Elternausschuss sind nicht zulässig

Elternausschusswahl

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe EA-Vertreterinnen und EA-Vertreter,
liebe Erzieherinnen und Erzieher,

der KEA DÜW möchte über eine Änderung des Wahlrechts für die anstehenden Elternausschuss-Wahlen informieren, die ab dem 12.09.2021 gilt. Die entsprechende Landesverordnung ist hier downloadbar.

„Verordnung verbietet reine Urnenwahl/Briefwahl für den Elternausschuss“

Seit dem 12.09.2021 gilt die neue 26. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes RLP. Darin sind auch einige wichtige Änderungen für die Kitas enthalten.

So stellt § 15 Abs. 5 ausdrücklich klar, dass für die Wahlen des Elternausschusses zwingend Elternversammlungen als Präsenzveranstaltung einzuberufen sind. Nur die Elternversammlung kann (gemäß der Regelung in der neuen Elternmitwirkungsverordnung) bei Bedarf beschließen, die Wahl als Briefwahl durchzuführen.

Das bedeutet, dass weder Träger noch Elternausschuss ab sofort befugt sind, eine Briefwahl anzuordnen. Ohne Einberufung einer Elternversammlung durchgeführte Briefwahlen sind demnach ungültig und können durch Einspruch eines einzelnen Wahlberechtigten beim Landesjugendamt angefochten werden (§ 16 Abs. 1 Elternmitwirkungsverordnung).

Es gibt aber eine Ausnahme:

Wenn eine Wahl bereits als Briefwahl durchgeführt wurde, oder wenn die Briefwahl bereits läuft, dann bleibt dies zulässig, da bislang in der Corona-Verordnung noch eine entsprechende Erlaubnis enthalten war, die dort im letzten Herbst bei einer sehr schwierigen Corona-Lage eingefügt und erst jetzt gestrichen wurde.


Fall 1
Es wurde bereits eine Briefwahl durchgeführt oder die Stimmabgabe läuft gerade.

Lösung:
Die Wahl ist in dieser Form gültig.


Fall 2
Alle Eltern der Kita wurden bereits per Elternbrief über einen konkreten Wahltermin für eine Briefwahl informiert, in dem alle organisatorischen Detailregelungen für die Durchführung der Wahl mitgeteilt wurden (von wann bis wann erfolgt auf welchem Wege die Bewerbung der Kandidierenden und deren Vorstellung, von wann bis wann kann auf welchem Wege die Stimme abgegeben werden).

Lösung:
Die Wahl darf als Briefwahl durchgeführt werden. Der Träger kann aber auch die Entscheidung der Briefwahl aufheben und eine Elternversammlung zur Wahl in Präsenz einberufen.


Fall 3
Der Träger hat dem EA oder den Eltern angekündigt, dass er beabsichtigt, die Wahl als Briefwahl durchzuführen. Es ist aber noch kein genauer Wahltermin an alle Eltern kommuniziert worden oder es sind noch nicht alle organisatorischen Details festgelegt.

Lösung:
Die Durchführung als Briefwahl ist illegal. Der Träger hat die Vorbereitung der Briefwahl abzubrechen und unverzüglich eine Elternversammlung in Präsenz zur Wahl einzuberufen.


Die Frage kam weiterhin auf, ob eine bislang noch nicht gestartete Briefwahl durchgeführt werden darf, wenn dem Träger eine entsprechende Auskunft des Landesjugendamtes oder Ministeriums vorliegt.

Dazu ist eindeutig zu sagen, dass diese nach der alten Rechtslage erteilten Auskünfte durch die neue 26. CoBelVO überholt sind. Dies kann auch gar nicht anders bewertet werden, denn weder das Landesjugendamt noch das Bildungsministerium wären befugt, durch schlichte Verwaltungsauskünfte die Rechtslage von Landesverordnungen zu ändern.

Warum ist die Durchführung einer Elternversammlung in Präsenz so wichtig?

Nach der neuen Elternmitwirkungsverordnung sind die Elternversammlungen ja nicht nur reine Wahlversammlungen. Vielmehr berichtet dort zunächst der bisherige Elternausschuss über seine Arbeit. Auf Grundlage von Informationen über die Bedeutung der Elternmitwirkung diskutieren dann alle Kita-Eltern, welche Rolle und welche „Politik“ der Elternausschuss in ihrem Auftrag im nächsten Kita-Jahr wahrnehmen soll. Dies ist gerade in der Corona-Zeit wichtig, wo Elternausschüsse immer wieder in Mitverantwortung für Entscheidungen genommen werden, die sowohl für die Pädagogik und die Sicherheit als auch die Betreuungsumfänge Konsequenzen haben können. Durch eine Debatte über diese wichtige Arbeit und die Rolle des Elternausschusses in der Elternversammlung soll sichergestellt werden, dass bei der nachfolgenden Wahl Menschen gewählt werden, die die Elternschaft wirklich repräsentativ vertreten können.  

Danach kann dann die Wahl je nach Entscheidung der Versammlung entweder direkt in Präsenz oder in Briefwahl durchgeführt werden, wie es ja die Elternmitwirkungsverordnung offen lässt.

Der Kreiselternausschuss bittet daher alle Träger, wo immer möglich auch bereits angekündigte Briefwahlverfahren abzubrechen und der Elternversammlung die Chance zu geben, diese wichtigen Entscheidungen in Präsenz zu treffen.

Hinweis:

Für die Elternversammlung gilt Maskenpflicht und die Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten. Die Beschränkung der Teilnehmerzahl ungeimpfter Personen (§5 CoBeLVO) ist für die Elternversammlung unabhängig von Corona-Warnstufe aufgehoben.“

Für Fragen steht der KEA DÜW jederzeit unter kontakt@kea-duew.de gerne zur Verfügung.

Neue Quarantäneregeln für Kitas

Corona

Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen von Eltern und Kitas hat sich der Landeselternausschuss (LEA) für eine Aktualisierung der Quarantänevorgaben für Kita-Kinder stark gemacht.

Der LEA wurden hier gehört. Die Landesverordnung zur Absonderung bei Verdacht einer SARS-CoV-2-Infektion wurde geändert. Heute tritt die Änderung in Kraft.

Die Änderungen finden Sie unter folgendem Button.

Weitere Hintergrundinformationen gibt es hier: Rechtsgrundlagen rlp.de.

Was ist neu?

Hat ein Kita-Kind eine Corona-Infektion, müssen nicht automatisch alle anderen Kinder und das Personal der Betreuungsgruppe in Quarantäne. Es besteht statt dessen eine einmalige Testpflicht mittels PCR-Test vor dem Wiederbetreten der Einrichtung. Die Testpflicht gilt nicht für geimpfte Personen und genesene Personen.

Achtung: Es gibt Ausnahmen! Wird eine – vom RKI als besorgniserregend eingestufte Virusvariante festgestellt, oder stellt das lokale Gesundheitsamt eine besondere Ausbruchssituation fest, bleibt es bei der alten Regelung (= Quarantäne für alle).  

Quarantäne-Strategie für Kita-Kinder überarbeiten und lockern

Corona

Der Landeselternausschuss der Kitas in RLP fordert in einer Pressemitteilung (hier als PDF zum Download) Bundes- und Landesregierung auf, im Rahmen ihrer Corona-Strategie die Quarantäneregelungen für Kinder in den Kitas und der Kindertagespflege zu ändern. „14 Tage Quarantäne für alle Kontaktpersonen sind unverhältnismäßíg, das muss gelockert werden“, beschreibt LEA-Vorsitzender Andreas Winheller die Forderung der gesetzlichen Elternvertretung.

Bislang zeigt sich, dass immer wieder Kita-Kinder als bloße Kontaktpersonen in 14-tägige Quarantäne geschickt werden. Angesichts der aufgrund von Reiserückkehrern und sinkender Impfbereitschaft wieder steigenden Infektionszahlen steht zu befürchten, dass die Zahlen der Kita-Kinder, die auf diese Weise von ihrem Recht auf Bildung auf längere Zeit ausgeschlossen werden, drastisch ansteigen werden.

Auch durch systematische Testungen werden vermehrt Infektionen aufgedeckt – und in Folge steigen absehbar die Quarantänezahlen.

Die Folgen dieser Quarantäne-Strategie sind aus Sicht des LEA inzwischen unverhältnismäßig. Mittlerweile hatten alle erwachsenen Personen ein Impfangebot. Das Personal in den Kitas wurde dabei vorrangig berücksichtigt. Kinder selbst sind aber von Corona-Infektionen kaum schwer betroffen. Hingegen sind die Auswirkungen von sozialer Isolation und mangelnder Teilhabe verheerend. Dies haben Studien nach dem ersten Corona-Jahr deutlich gezeigt.

„Die Quarantäne-Entscheidungen müssen alle betroffenen Rechtsgüter berücksichtigen, nicht nur die Infektionszahlen. Kita-Kinder haben schon ausreichend Sonderopfer gebracht“, so LEA-Vorsitzender Andreas Winheller. Nun müssen die staatlichen Stellen im Sinne der Kita-Kinder handeln.

Beispiele aus Großbritannien, einigen Schweizer Kantonen oder Dänemark zeigen, dass in einem Kontaktfall durch engmaschiges Testen ähnliche Effekte erreicht werden, wie durch restriktive Quarantänemaßnahmen. Der LEA fordert daher die Überarbeitung der Quarantäne-Strategie für Kita-Kinder.

Dabei sollte bei einem Corona-Fall ein „Freitesten“ anderer Kinder in der Gruppe ermöglicht werden, sofern nicht eine besondere besorgniserregende neue Virusvariante vorliegt oder ein besonderes besorgniserregendes lokales Ausbruchsgeschehen vorliegt. Nur in diesen Fällen sei eine längere Quarantäneanordnung für Kita-Kinder als Kontaktpersonen noch zu rechtfertigen.

Der LEA RLP schließt sich mit dieser Forderung einer Initiative des Landeselternbeirat Nordrhein-Westfalen an und fordert, eine grundlegende Umorientierung der Corona Strategie mit der Priorität, den Bildungsrechten der Kinder eine überragend hohe Bedeutung einzuräumen.

Informationen zur aktuellen Corona-Situation in den Kita-Einrichtungen

Corona

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat am 25. August 2021 Informationen zur Testung von in der Kita betreuten Kindern sowie Auswirkungen auf den Kita-Betrieb bei Einreise aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten veröffentlicht. Weiterhin wird zum 30.08.2021 das Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz aktualisiert.

Testung von in der Kita betreuten Kindern auf das SARS-CoV-2-Virus

Grundsätzlich ist es möglich, Kinder, welche in einer rheinland-pfälzischen Kindertagesstätte betreut werden, testen zu lassen. Dabei ist zu beachten, dass es eine Testpflicht in rheinland-pfälzischen Kitas für die dort betreuten Kinder weiterhin nicht geben wird. Die Teilnahme am Testangebot ist freiwillig und bedarf der Einwilligung der Eltern bzw. sonstigen Sorgeberechtigten.

Auch kann eine solche Testpflicht im Kita-Alltag nicht im Rahmen des Hausrechts durchgesetzt werden.

In der Umsetzung bedeutet das, dass für die Träger der Kita-Einrichtungen weiterhin die Möglichkeit besteht, vor Ort Kooperationen mit mobilen Testteams oder anderen Teststationen, z. B. Apotheken und Ärzten, welche im Rahmen des Programms „TestenfürAlle“ registriert sind, einzugehen.

Einreise aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten und deren Auswirkung auf den Kita-Betrieb

Die Regelungen der Corona-Einreiseverordnung haben für den Betrieb in den Kita-Einrichtungen ebenfalls Auswirkungen.

Kinder, die aus einem Hochrisikogebiet kommen, können die Kita grundsätzlich erst
ab dem 6. Tag nach Einreise wieder besuchen. Die Kinder können dann nur von
ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zur Kita gebracht werden, wenn
diese über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen oder über einen negativen Testnachweis verfügen, dessen zugrundeliegende Testung frühestens am 6.
Tag nach der Einreise erfolgt ist. Es ist darüber hinaus möglich, dass die Kinder von
anderen Personen, die sich nicht (mehr) absondern müssen, gebracht und abgeholt
werden.

  • Verfügen die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten weder über einen Impf- oder Genesenennachweis noch über einen negativen Testnachweis, können diese ihre die Kinder erst ab dem 11. Tag nach der Einreise wieder zur Kita bringen, weil diese noch bis zum 10. Tag in der Absonderung verbleiben müssen.
  • Natürlich können Kinder, die genesen oder geimpft sind und über den nötigen Nachweis verfügen, auch bereits ab dem 1. Tag wieder zur Kita kommen.

Kinder, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen, können erst am 15. Tag nach
der Einreise wieder zur Kita kommen und auch von ihren Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten gebracht werden.

Das gesamte Schreiben steht unter folgendem Button zum Download zur Verfügung.


Welche Länder als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft sind, ist auf der
Homepage des Robert-Koch- Institutes veröffentlicht. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und kann hier eingesehen werden.

Weitere Informationen und Aktualisierungen zum Thema finden Sie unter:

https://corona.rlp.de/de/themen/uebersicht-quarantaene-und-einreise/einreise-aus-risikogebieten

Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz

Abschließend wird zum 30.08.2021 das Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz aktualisiert.

Die neue überarbeitete Version ist unter folgendem Button abrufbar:

VERANSTALTUNG IN KITAS WERDEN DURCH DAS LANDESJUGENDAMT WIEDER ERLAUBT

Heute hat das Landesjugendamt in einem Rundschreiben darüber informiert, dass ab sofort im Rahmen des Regelbetriebes Veranstaltungen in den Kitas wieder stattfinden dürfen.

Damit sind interne Veranstaltungen, wie z.B. Übernachtungen in der Kita und auch Veranstaltungen mit Eltern/Sorgeberechtigten wieder erlaubt.

Alle Details finden Sie im Rundschreiben des Landesjugendamts Nr. 56/2021.

Wir freuen uns, dass es doch noch die Möglichkeit gibt, dass Kita-Kindern und insbesondere Schulanfänger zusammen mit ihren Eltern den Abschluss eines für alle schwierigen Kita-Jahres feiern dürfen.

Nach über einem Jahr voller Einschränkungen für unsere Kinder, würde der KEA DÜW es begrüßen, wenn diese Lockerungen bestmöglich vor Ort genutzt werden.

NEUER ELTERNBRIEF ZUM REGELBETRIEB

Corona

Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig und der Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Detlef Placzek haben heute einen neuen Elternbrief veröffentlicht (hier als Link zum Download).

Darin informieren sie, wie ab kommenden Montag (21.6.) in allen Kitas in RLP die Betreuungsbedingungen wieder gelockert werden und welche coronabedingten Maßnahmen bestand haben.

Wir sind Stück für Stück auf einem guten Weg zu einem guten Alltag für Kinder, Eltern und Fachkräfte.

INFORMATIONSMATERIAL ZUR UMSETZUNG DES NEUEN KITA-GESETZES

Kiita-Zukunftsgesetz

Auch das vollständige Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes zum 1. Juli 2021 beschäftigt die Kita-Akteure intensiv.

„Um diesen (Veränderungsprozess) gemeinsam gut zu meistern, ist es wichtig, dass die gesamte Kita-Landschaft bestmöglich über das Gesetz informiert ist.“ (RdSchr.-LJA Nr. 51/2021)

Die Kitas werden daher in der Woche vom 14. bis 18. Juni 2021 ein Informationspaket erhalten, welches Material für Träger, Fachkräfte und Elternausschuss enthält. Dieses Material kann u.a. dabei helfen vor Ort weitere Transparenz zu schaffen. Es unterstützt die Elternvertretungen auch bei ihrer Aufgabe als Multiplikator.

Näheres wird im Rundschreiben Nr. 51/2021 (hier als Link zum Download) des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz erläutert.

Gerne berät der KEA DÜW sowie der Landeselternausschuss, falls bei der Lektüre der Broschüre (hier als Link zum Download) Fragen aufkommen.

RÜCKKEHR IN DEN REGELBETRIEB

Corona

Der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens hat auch Auswirkungen auf den Kita-Alltag. Die Rückkehr in den Regelbetrieb in den Kitas wird angegangen.

So wird zum 21.06.2021 die Vorgabe zur Reduzierung der Durchmischung in Kitas aufgehoben. Einschränkungen im Betreuungsumfang – die sich daraus ergeben hatten – sind nun nicht mehr zulässig.

Der Übergang zum Regelbetrieb umfasst viele Aspekte, darunter auch soziale und pädagogische. Er sollte vor Ort gemeinsam von Träger, Kita-Team und Elternvertretungen entwickelt und gestaltet werden. Ggf. sind dafür zusätzliche Teamsitzungen erforderlich.

„In jedem Fall ist die Elternvertretung einzubeziehen, wenn hierfür Betreuungszeiten geschmälert werden, denn dies geht nur im Miteinander von Träger, Leitung und Eltern.“ (RdSchr.-LJA Nr. 52/2021)

Auch auf die Möglichkeit der Unterstützung dieses Prozesses durch die Kreis- bzw. Stadtjugendämter und das Landesjugendamt wird an dieser Stelle hingewiesen.

Näheres wird im Rundschreiben Nr. 52/2021 des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz erläutert. (hier geht es zum Download)

NEUES ELTERNSCHREIBEN DES LANDESAMT FÜR SOZIALES, SOZIALES, JUGEND UND VERSORGUNG

Corona

Liebe Eltern und Elternvertreter,
sehr geehrte Damen und Herren,
 
Bildungsministerin Dr. Hubig hat am 07. April 2021 in einer Pressekonferenz nach Vorberatung mit den Kita-Spitzenverbänden (einschließlich des Landeselternausschusseses) bekräftigt, dass die Kitas in RLP weiterhin offen bleiben sollen. Eine Kita-Schließung sei in der aktuellen Lage unverantwortlich, da dadurch sowohl den Kindern als auch den Familien größere Schäden entstehen würden.
 
Hierzu gibt es nun ein neues Schreiben an die Eltern, das hier abgerufen werden kann:
 
https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona/2021-04-08_RS_40-2021_Verstaerkte_Massnahmen_fuer_sicheren_Kita-Betrieb_-_Eltern.pdf

 Der medizinische Sachverständige Prof. Dr. Fred Zepp, Direktor der Universitätskinderklinik Mainz bekräftigt diese Entscheidung. Studien zeigten bereits größere Schäden, die Kita-Schließungen verursachen – auch im Bereich von z.B. psychischen Erkrankungen. Es sei daher wichtig, eine Gesamtbetrachtung der Kindesgesundheit vorzunehmen. Insbesondere seien die derzeit höheren Infektionszahlen bei Kita-Kindern mit einem um ca. 300{0fb745d6b01b5ca1e962a91ba5f4618e7a536e7ec18d9b7566f584e9d50848cd} höheren Testaufkommen in dieser Altersgruppe erklärbar.

Gleichzeitig steht die Gesundheit aller Beteiligten an erster Stelle, so dass die Hygienemaßnahmen in den Kitas jetzt verschärft werden sollen.

Dies wird auch in der nächsten Fassung der Corona-Landesbekämpfungsverordnung (CoBeLVO) enthalten sein:

  1. Es wird jetzt eine durchgängige Maskenpflicht für alle Erwachsenen in der Kita angeordnet, auch in der pädagogischen Arbeit. Ausnahmsweise darf die Maske abgenommen werden, wenn das in einer besonderen Situation pädagogisch erforderlich ist, z.B. in der Sprachförderung.
  2. Das Testangebot für die Fachkräfte wird ausgeweitet.
  3. Testangebote für Kinder sollen ausgeweitet werden. In der Landeshauptstadt Mainz wird ein Modellprojekt gestartet, allen Kita-Kindern pro Woche das Angebot für Tests innerhalb der Kita machen zu können.
  4. Durch organisatorische Maßnahmen muss die Durchmischung in den Kitas verringert werden. Das bedeutet nicht zwingend „feste Gruppen“ aber personelle Kontinuität, so dass die Kontaktanzahl deutlich reduziert wird. Das kann im Einzelfall auch zu einer Einschränkung des Betreuungsangebotes führen, das im Einvernehmen mit dem Elternausschuss vereinbart werden kann.
  5. Um die Einschränkung des Betreuungsangebotes so klein wie möglich zu halten, erwartet Ministerin Dr. Hubig, dass alle Träger falls erforderlich auch Zusatzpersonal einstellen (Corona-Unterstützungskräfte) und die Jugendämter dies mitfinanzieren. Das Land wird seinen Landesanteil für dieses Personal in vollem Umfang ohne Beschränkung zahlen, wenn Träger und Jugendamt vor Ort sich darauf verständigt haben.

 Für die Verantwortungsgemeinschaft vor Ort aus Träger, Fachkräften und Elternausschüssen besteht spätestens jetzt die Notwendigkeit, sich zeitnah zu Verhandlungen zu treffen, um abgestimmte Maßnahmen für die Kita auszuhandeln.
 
Für Rückfragen stehen wir – wie immer – gerne zur Verfügung! 
 
Viele Grüße,
 Euer Kreiselternausschuss DÜW

KITAS IN RLP BLEIBEN OFFEN – HYGIENEMASSNAHMEN VERSCHÄRFT

Corona

Bildungsministerin Dr. Hubig hat heute in einer Pressekonferenz nach Vorberatung mit den Kita-Spitzenverbänden (einschließlich des Landeselternausschusses) bekräftigt, dass die Kitas in RLP weiterhin offen bleiben sollen. Eine Kita-Schließung sei in der aktuellen Lage absolut unverantwortlich, da dadurch sowohl den Kindern als auch den Familien große Schäden entstehen würden.

Dies hat auch der medizinische Sachverständige Prof. Dr. Fred Zepp, Direktor der Universitätskinderklinik Mainz, bekräftigt. Studien zeigten bereits große Schäden, die Kita-Schließungen verursachen – auch im Bereich von z.B. psychischen Erkrankungen. Es sei daher wichtig, eine Gesamtbetrachtung der Kindesgesundheit vorzunehmen. Insbesondere seien die derzeit höheren Infektionszahlen bei Kita-Kindern mit einem um ca. 300{0fb745d6b01b5ca1e962a91ba5f4618e7a536e7ec18d9b7566f584e9d50848cd} höheren Testaufkommen in dieser Altersgruppe erklärbar.

Gleichzeitig steht die Gesundheit aller Beteiligten an erster Stelle, so dass die Hygienemaßnahmen in den Kitas jetzt verschärft werden sollen. Dies wird auch in der nächsten Fassung der Corona-Landesbekämpfungsverordnung (CoBeLVO) enthalten sein:

  1. Es wird jetzt eine durchgängige Maskenpflicht für alle Erwachsenen in der Kita angeordnet, auch in der pädagogischen Arbeit. Ausnahmsweise darf die Maske abgenommen werden, wenn das in einer besonderen Situation pädagogisch erforderlich ist, z.B. in der Sprachförderung.
  2. Das Testangebot für die Fachkräfte wird ausgeweitet.
  3. Testangebote für Kinder sollen ausgeweitet werden. In der Landeshauptstadt Mainz wird ein Modellprojekt gestartet, allen Kita-Kindern pro Woche das Angebot für Tests innerhalb der Kita machen zu können.
  4. Durch organisatorische Maßnahmen muss die Durchmischung in den Kitas verringert werden. Das bedeutet nicht zwingend „feste Gruppen“ aber personelle Kontinuität, so dass die Kontaktanzahl deutlich reduziert wird. Das kann im Einzelfall auch zu einer Einschränkung des Betreuungsangebotes führen, das im Einvernehmen mit dem Elternausschuss vereinbart werden kann.
  5. Um die Einschränkung des Betreuungsangebotes so klein wie möglich zu halten, erwartet Ministerin Dr. Hubig, dass alle Träger falls erforderlich auch Zusatzpersonal einstellen (Corona-Unterstützungskräfte) und die Jugendämter dies mitfinanzieren. Das Land wird seinen Landesanteil für dieses Personal in vollem Umfang ohne Beschränkung zahlen, wenn Träger und Jugendamt vor Ort sich darauf verständigt haben.

Aus Sicht des Landeselternausschusses sind das genau die richtigen Maßnahmen, um das Spannungsverhältnis zwischen Bildungsanspruch der Kinder, Betreuungsbedarf der Familien und Gesundheitsschutz in den Kitas in der jetzigen schwierigen Lage gewährleisten zu können.

Für die Verantwortungsgemeinschaft vor Ort aus Träger, Fachkräften und Elternausschüssen besteht spätestens jetzt die Notwendigkeit, sich zeitnah zu Verhandlungen zu treffen, um abgestimmte Maßnahmen für die Kita auszuhandeln. Für diese Verhandlungen hat der LEA RLP seine Informationen erstellt, die HIER (als Link) zum Download bereit stehen.

Das Bildungsministerium hat zu dem Thema auch eine Pressemitteilung herausgegeben, die HIER (als Link) zum Download verfügbar ist.

Die neuen Regelungen hat das Landesjugendamt in einem Rundschreiben an die Kita-Träger (hier als Link zum Download) und einem Infobrief an die Eltern (hier als Link zum Download) erläutert.