Eltern Networking Abend

06. September 2024, ab 19:30 Uhr in Alzey

Zur Anmeldung

Vielleicht haben Sie schon vom neuen KiTa-Zukunftsgesetzt gehört und vielleicht sind Ihnen dazu auch schon Fragen gekommen. Der Kreiselternausschuss ist laut diesem Gesetzt der Ort, „an dem sich ein legitimiertes Meinungsbild der Eltern herausbilden soll“. Lassen Sie uns teilhaben an Ihrer Meinung!

Ein spontanes Kommen ist zwar möglich, aber zur besseren Vorbereitung bitten wir um eine vorherige Anmeldung.

Nach einem kurzen Kennenlernen ist Zeit für Austausch untereinander, um mehr über die Themen zu erfahren, für die sich die Eltern unserer KiTa-Kinder interessieren. Als Kreiselternausschuss unterstützen wir gerne mit Informationen, Kontakten und bei Gesprächen mit allen KiTa-Akteuren. Gute Beziehungen sind der Grundstein für ein gutes Miteinander.

Wir freuen uns auf einen entspannten Abend!

Einladung zur Online-Schulung „Verletzendes Verhalten in KiTas – sensibilisieren, hinschauen, aktiv werden“

Wann: 08.07.2024, um 19:30 Uhr
Wo: Zoom-Meeting
Wer: die Veranstaltung ist offen für alle KiTa-Akteur:innen und Interessierte

Als Referentin konnten wir Frau Prof. Dr. Remsperger-Kehm gewinnen, die bereits zahlreiche Veröffentlichungen auf diesem Gebiet getätigt hat.

Nähere Informationen und den Anmeldelink finden Sie auf der Website des LEA: Online-Veranstaltung am 8. Juli 2024: Verletzendes Verhalten in Kitas – LEA (lea-rlp.de).

Einladung zur Online-Schulung „Eltern-mit-Wirkung & Maßnahmenplan“

– Info-Abend für Elternausschussmitglieder, Fachkräfte, Kita-Eltern und alle Interessierten –

Kachel 19.03.2024

Die KreisElternAusschüsse der Kitas im Kreis Alzey-Worms (KEA AZ WO), Kreis Ahrweiler (KEA AW) und Mayen-Koblenz (KEA MYK) sowie der StadtElternAusschuss Speyer (StEA SP) laden für

Dienstag, den 19. März 2024, um 19:30 Uhr

zu einer Online-Schulung ein.

Unter dem Titel „Eltern-mit-Wirkung & Maßnahmenplan“ werden Karin Graeff (Vorsitzende des Landeselternausschusses RLP) und Annegret Neugschwender (Vorstandsmitglied des Landeselternausschusses RLP) über die Verantwortungsgemeinschaft von Kita und Eltern informieren.

Es werden die Grundbausteine des Kita-Systems und die Aufgaben und Instrumente des Elternausschusses erläutert. Zudem wird ein Überblick zur institutionalisierten Elternmitwirkung gegeben und Angebote zur Handlungsfähigkeit in einem komplexen System geboten. Dabei wird insbesondere auf den Maßnahmenplan bei Personalausfall eingegangen.

Der Infoabend wird virtuell im Rahmen eines Online-Meetings mit dem Videokonferenz-Tool „Zoom“ durchgeführt. Eingeladen sind insbesondere Eltern, Sorgeberechtigte und Mitwirkende der Elternvertretungen aus Speyer sowie den Landkreisen Alzey-Worms, Ahrweiler und Mayen-Koblenz.

Darüber hinaus sind auch andere Kita-Akteure sowie Interessierte anderer Kreise und Städte in Rheinland-Pfalz herzlich willkommen.

Eure

KreisElternAusschüsse
Alzey-Worms
Ahrweiler
Mayen-Koblenz und

StadtElternAusschuss
Speyer

Anmeldung

Die Zugangsdaten werden nach der Anmeldung per E-Mail verschickt. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

Digitale Schulung zum Thema „Kita-Bedarfsplanung“ am 19. Januar 2024

EINLADUNG

Am Freitag, den 19. Januar 2024, findet um 18:30 Uhr ein hochkarätig besetztes Online-Seminar zum Thema „Kita-Bedarfsplanung“ statt. Hierzu laden gemeinsam der Landeselternausschuss der Kita in RLP (LEA), der Kreiselternausschuss Alzey-Worms (KEA AZ-WO) sowie zahlreiche weitere rheinland-pfälzische Kreis- und Stadtelternausschüsse ein.

Kommunale Kita-Bedarfsplanung soll vorhandene Kinderbetreuungsbedarfe von Eltern und Sorgeberechtigen einer Kommune erfassen. Sie dient zur Festlegung von Betreuungszeiten, des Kita-Personalbedarfs und des Ausbaubedarfs von Kita-Plätzen. Auch für die Bedarfsplanung gilt, dass das konstruktive Zusammenwirken aller Beteiligter der Erziehungsgemeinschaft zu passgenauen Betreuungsangeboten und effektiver Nutzung knapper Ressourcen führen kann.

Doch wie funktioniert die Bedarfsplanung? Wie werden Betreuungsbedarfe ermittelt? Welche Möglichkeit der Beteiligung und Bedarfsmeldung gibt es, um Betreuungsbedarfe von Eltern zu ermitteln und einen bedarfsgerechten Kita-Platz zu ermöglichen? Wie werden Betreuungszeiten und dazu benötigtes Erziehungspersonal in der Kita festgelegt? Welche Möglichkeiten haben Eltern, wenn der Betreuungsbedarf eingeschränkt oder gar kein Platz zur Verfügung steht? Welche Aufgaben und Pflichten haben die Jugendämter und Träger? Macht die Bedarfsplanung in Zeiten von Personalmangel in Kitas überhaupt Sinn? Kann eine präzise Bedarfsermittlung unter Mitwirkung von Eltern helfen, zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen?

Diese und alle weiteren Fragen zum Thema beantworten LEA-Ehrenvorsitzender Andreas Winheller sowie Xenia Roth und Julia Burkard vom Bildungsministerium RLP bei der gemeinsamen Veranstaltung am 19.01.2024.

Alle Eltern, Sorgeberechtigten und Akteure der Kita-Landschaft in Rheinland-Pfalz sind herzlich eingeladen und können sich über das Formular auf der LEA-Homepage unter folgendem Link zu der Online-Veranstaltung anmelden: https://www.lea-rlp.de/anmeldung

Die Zugangsdaten werden mit der Anmeldebestätigung zugesandt.

VERANSTALTUNGSHINWEISE JANUAR 2023

Veranstaltung

Liebe Elternausschuss-Mitglieder und KEA-Delegierte,
liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Erzieherinnen und Erzieher, 
liebe Interessierte,

seit vielen Jahren veranstaltet der Landeselternausschuss RLP Informationsabende zu sämtlichen Themen rund um die Kita-Landschaft.

Nach neuem Schulungskonzept werden diese gemeinsam mit Stadt- und Kreiselternausschüssen organisiert und sind offen für alle Interessierten in Rheinland-Pfalz.

Wir möchten heute auf eine ganze Reihe von kostenlosen Online-Veranstaltungen hinweisen, die in den kommenden Tagen stattfinden werden:

BEDARFSGERECHTER KITAPLATZ
20. Januar 2023, 19.00 Uhr
Referent: Andreas Winheller


Übergang zur Grundschule

Uebergang-Kita-GS-ueberregional

Warum Kinderrechte wichtig sind und wie sie manchmal missverstanden werden

Plakate-LEA-RLP

Bedarfsgerechter Kitaplatz

Bedarfsgerechter Kitaplatz

Bei Fragen und Anregungen können Sie uns jeder Zeit unter kontakt@kea-duew.de kontaktieren.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Ihr Team vom KEA DÜW

IMMER NOCH KEINE GLEICHWERTIGEN LEBENSVERHÄLTNISSE FÜR FAMILIEN IN DEUTSCHLAND

Bundestag
BEVKI

Elternbeiträge werden weiterhin nicht verpflichtend sozial gestaffelt – von Beitragsfreiheit ganz zu Schweigen

Die Bundeselternvertretung geht davon aus, dass der Bundesrat in seiner morgigen Sitzung dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zum Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) zustimmt, hält das Gesetz aber weiterhin für unzureichend.

Die Investitionen in das System KiTa durch den Bund seien deutlich zu gering und im Vergleich zu den Vorjahren sogar reduziert worden. Dennoch sei es zunächst wichtig, dass die Bundesmittel weiter in die Länder fließen, um bereits existierenden Maßnahmen fortzuführen oder neue Maßnahmen beginnen zu können.

Bundeselternsprecherin Irina Prüm: „Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass sich der Bund finanziell stärker und verbindlicher an frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege beteiligt. Die Fortführung des KiTQuTG über 2022 hinaus bildet dafür die notwendige Grundlage.“

Die Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes müsse selbstverständlich in den einzelnen Ländern mit den Landeselternvertretungen partnerschaftlich diskutiert werden. Die Fortführung der sogenannten Sprach-KiTas sei ebenfalls gemeinsam zu erörtern, da einzelne Länder sich bzgl. der Weiterfinanzierung immer noch nicht geäußert hätten. Dabei hätten sich viele Experten für den notwendigen Erhalt ausgesprochen.

Für großes Unverständnis und Unsicherheit sorge immer noch der Beschluss des Bundestages, die bundesweit verpflichtende Staffelung der Kostenbeiträge für die Eltern auf Drängen des Bundesrates zu streichen.

„Es besteht weiterhin ein Flickenteppich beim Thema Elternbeiträge. Gleichwertige Lebensverhältnisse und Teilhabegerechtigkeit gibt es bei der frühkindlichen Förderung in Deutschland de facto nicht“, betont Bundeselternsprecher Asif Stöckel-Karim.

Die BEVKi werde ihre Landesverbände weiterhin dabei unterstützen, vor Ort kostenfreie Betreuungs- und Bildungsangebote für ALLE Kinder einzuführen. Teilhabe dürfe nicht vom Wohnort oder der finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängen. Eine verbindliche Festlegung der sozialen Staffelung wäre dafür zumindest ein Anfang gewesen. Mittelfristig müsse der Bund seine Verantwortung wahrnehmen und die Länder bei der Elternentlastung unterstützen.

Bundeselternsprecherin Yvonne Leidner ergänzt: “Es ist sehr bedauerlich, dass der Bundestag nicht den Ursprungsentwurf mit einer verbindlichen sozialen Staffelung nach Einkommen, Kinderanzahl oder Betreuungsstunden verabschiedet hat. Den Ländern seien die entsprechenden Verwaltungskosten nicht zuzumuten – den Eltern die finanzielle Belastung in Form von nicht gestaffelten und somit ungerechten Elternbeiträgen hingegen schon.”

KEIN ATTEST ZUR RÜCKKEHR IN DIE KITA NOTWENDIG: NEUES SCHNUPFENPAPIER

Corona

Am 5. Dezember gilt das überarbeitete sogenannte „Schnupfenpapier“ in Kitas und Schulen in Rheinland-Pfalz. Es dient Eltern, Trägern, Leitungskräften und Fachkräften zur Orientierung, wann ein Kind die Betreuung besuchen kann und wann es zu Hause bleiben soll. Auch die Kindertagespflege kann sich hieran orientieren. 

WICHTIG: Die Kita sollte nach einer Krankheit erst dann wieder besucht werden, wenn die Symptome abgeklungen sind und der Allgemeinzustand wieder gut ist. Zur Rückkehr in die Einrichtung ist kein ärztliches Attest notwendig.

DOPPELTER LANDESVERDIENSTORDEN FÜR ELTERNMITWIRKUNG: BEATA KOSNO-MÜLLER UND ANDREAS WINHELLER FÜR IHRE LANGJÄHRIGEN, AUSSERGEWÖHNLICHEN VERDIENSTE UM DIE KITAS IN RLP GEEHRT

Daumen hoch

Ministerpräsidentin Malu Dreyer verlieh am 07.12.2022 in einer Feierstunde in der Staatskanzlei die höchstmögliche Auszeichnung – den Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz – an den langjährigen Vorsitzenden des Landeselternausschusses der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (LEA RLP) Andreas Winheller und seine Stellvertreterin Beata Kosno-Müller, die die gesamte siebenjährige Amtszeit mit ihm geprägt hatte.

Die derzeitige LEA-Vorsitzende Karin Graeff zeigt sich sehr erfreut über die erstmalige Verleihung dieses hohen Ordens an Vertreter der Kita-Eltern: „Diese Ehrung ist hochverdient. Beata und Andreas haben die Kita-Elternmitwirkung, so wie wir sie heute kennen, mit aus der Taufe gehoben. Sie haben gerade zu Corona-Zeiten bewiesen, wie wichtig eine gute Kooperation ist, wenn schwierige Probleme in Kitas gelöst werden müssen. Mit dieser Ehrung zeigt die Ministerpräsidentin, dass diese engagierte Elternmitwirkung gewünscht und benötigt wird. Eltern sind ab sofort mittendrin und nicht nur am Rande dabei, wenn es um die Kita-Arbeit geht.“

Wie keine anderen Elternvertretungen in ganz Deutschland haben Andreas Winheller und Beata Kosno-Müller die Kita-Landschaft geprägt. Als sie ihr Amt damals übernommen hatten, waren schwache Mitwirkungsstrukturen von großer Rechtsunsicherheit in vielen Kitas geprägt. Sie haben sich engagiert dafür eingesetzt, dass klare, verlässliche gesetzliche Strukturen geschaffen werden und alle Betroffenen gut über die Elternmitwirkungsrechte informiert sind, damit es in den Kitas nicht zu unnötigen juristischen Konflikten kommt.

Die von ihnen erarbeitete Elternmitwirkungsbroschüre, die die Aufgaben und Rechtslage verständlich und verlässlich darstellt und an alle Kitas im Land verschickt wird, ist zu einem Standardwerk für die gesamte Kita-Verantwortungsgemeinschaft in RLP geworden. Auch wenn die beiden ihre Ämter komplett ehrenamtlich wahrgenommen haben, haben sie dabei ein ungewöhnlich hohes Maß an Professionalität gezeigt. Damit haben sie einen neuen Standard gesetzt, welcher sich inzwischen bei Eltern in der gesamten Kita-Landschaft ausbreitet.

Kosno-Müller und Winheller haben sich nie gescheut in den Diskurs, und wenn es sein musste auch in den Konflikt, zu gehen. Sie haben nie aufgegeben, auch wenn sie auf noch so großes Unverständnis und festgefahrene Einstellungen gestoßen sind. Konsequent haben sie gegen die veralteten Vorstellungen gekämpft, dass die Pädagogik einer Kita Eltern nichts angehe oder – noch schlimmer – dass Eltern die pädagogischen und strukturellen Zusammenhänge hier gar nicht verstehen können.

Zu den wichtigsten Botschaften der beiden gehört noch heute: Elternvertretungen sind keine Festkomitees. Vielmehr geht es dabei um die Gestaltung der Kitas vor Ort und um die Gestaltung der Rahmenbedingungen durch politische Lobbyarbeit auf allen Ebenen. Es geht darum, gemeinsam die Verantwortung wahrzunehmen, die wir alle für unsere Kinder tragen.

In der Corona-Zeit setzten sich beide mit sehr viel Augenmaß dafür ein, dass sowohl faire und verlässliche Regelungen auch in schwieriger Zeit gefunden wurden. Winheller und Kosno-Müller engagierten sich aber vor allem dafür, dass die Bedürfnisse kleiner Kinder dabei immer ganz besonders im Fokus der Politik blieben. Dafür sind sie oft angefeindet worden. Gerade in den letzten Monaten zeigte sich aber an vielen Stellungnahmen z.B. von Wissenschaftlern und Ethikrat, wie richtig und angemessen genau dieser Weg rückblickend gewesen war.

Bei der Neuwahl des LEA im Mai 2022 wurden Beata Kosno-Müller und Andreas Winheller bereits in Ehren verabschiedet und von den Delegierten einstimmig zu den ersten Ehrenvorsitzenden in der Geschichte des LEA RLP gewählt. Dass der neugewählte LEA dieses Vermächtnis bewahren wird, versichert Landeselternsprecherin Karin Graeff: „Der neugewählte LEA wird die Visionen der beiden verdienten Preisträger weitertragen. Es muss für jede Kita normal werden mit den Eltern eine tatsächliche Partnerschaft auf Augenhöhe zu leben. Fakt ist: Eine gute Kita gibt es nur mit guter Elternmitwirkung. Deshalb haben wir Erwachsenen die Pflicht, gemeinsam an unseren Kitas zu arbeiten, damit unsere Kinder dort einen guten Start ins Leben finden und dann ihrerseits aktiv die Zukunft gestalten können. Elternmitwirkung ist pures Ehrenamt – ohne Aufwandsentschädigungen, oft genug auf Kosten von Familie und Beruf. Es ist für alle Elternvertretungen sehr motivierend zu sehen, dass dieses Engagement durch die Landesregierung gesehen und gewürdigt wird.“

MEHR CHANCENGERECHTIGKEIT FÜR ALLE KINDER KOSTET MEHR GELD!

Presse

Die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) bekräftigt ihre Forderung nach mehr Investitionen in die frühkindliche Förderung. Der BEVKi-Vorstand ist enttäuscht über den Bundestagsbeschluss zum Kita- Qualitätsgesetz und erwartet insgesamt mehr Wertschätzung gegenüber Familien und dem System der Kindertagesbetreuung. Wer den Rechtsanspruch beschließt, müsse auch die entsprechenden Mittel für eine bestmögliche Qualität und den gebührenfreien Zugang für jedes Kind bereitstellen.

Ein Bundesqualitätsgesetz mit kostenlosem Zugang zu einem Betreuungsplatz inklusive Verpflegung, erfordert nach Schätzungen aus der letzten Legislaturperiode mindestens 15 Mrd. pro Jahr. Katharina Queisser mahnt: „Vor diesem Hintergrund geht der gestrige Beschluss der Koalition leider nicht weit genug. In Zeiten von massivem Fachkräftemangel in ganz Deutschland und exorbitant steigenden Kosten für Familien besteht dringender Handlungsbedarf.“

Gerade deshalb sei die Reduzierung der Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren im KiQuTG den Familien im Land nicht zu vermitteln. Dass nicht einmal die verpflichtende Staffelung nach Einkommen, Kinderanzahl oder Betreuungsumfang nun Einzug in das Kita- Qualitätsgesetz gefunden hat, verdeutliche, welch geringe Wertschätzung Familien entgegengebracht wird. Familien haben per se schon deutlich höhere Kosten im Vergleich zu Erwachsenen ohne Kinder und werden trotzdem weiterhin zusätzlich belastet – oftmals sogar, ohne die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit vollumfänglich nutzen zu können.

„Qualitative Verbesserung setzen ausreichend pädagogische Fachkräfte voraus. Diese fehlen jedoch, was aus unserer Sicht von der Politik kaum berücksichtigt wird. Für ausreichend Personalreserven zur Abdeckung von Urlaub, Fortbildung, Krankheit und mittelbare pädagogische Arbeit, müssen nun alle Akteure an einem Strang ziehen, um gute Lösungen zu finden. Das muss das Gebot der Stunde sein.“ meint Yvonne Leidner.

Und Sören Gerulat weiter: „Immer noch die Qualität gegen Gebührenentlastung auszuspielen, ist in Zeiten von Platzmangel, reduzierten Betreuungsumfängen und Qualitätsverlusten aufgrund des Fachkräftemangels fast schon zynisch. Die Qualität wird sich also in den nächsten Jahren nicht erhöhen, die Eltern werden aber auch nicht weiter entlastet, um die Teilhabe zu verbessern. Muss das KiQuTG eventuell noch nachträglich umbenannt werden?“

Dr. Asif Stöckel-Karim gibt zu bedenken, dass zudem der Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertagespflege oder Kita weiterhin für viele Familien eher auf dem Papier bestehe als in Form von Plätzen: „Der Rechtsanspruch auf hochwertige und bedarfsgerechte frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung ist derzeit vergleichbar mit dem Rechtsanspruch auf ein Einhorn- man hat ihn zwar, aber er nützt nichts, weil er nicht umgesetzt werden kann.“

Abschließend bedauert Irina Prüm das Enden des erfolgreichen Bundesprogramms „Sprach-Kitas“: „Gerade in Zeiten der Zuwanderung aufgrund von Krieg und anderen Krisen, sollte dieses Programm verstetigt werden. Allerdings nicht zulasten des Kita-Qualitätsgesetzes, wie es derzeit der Fall ist, sondern durch zusätzliche Bundesmittel, die auch eine Erweiterung des Programmes auf alle Kitas zulassen. Sprache ist der Schlüssel zur Welt und der Grundstein für gesellschaftliche Teilhabe und erfolgreiche Bildungsbiografien.“

Die BEVKi erwartet parallel zum Beschluss des Gesetzes, eine Fachkräfteoffensive mit breit angelegter Image-Kampagne für den Beruf der pädagogischen Fachkraft. Fachkräfte sind die Voraussetzung für wahrnehmbare Qualitätssteigerungen, weshalb dringend eine Erhöhung der Ausbildungskapazitäten, Erleichterung bei Quereinstiegen ohne Qualitätsverlust und die Vollfinanzierung von Umschulungen notwendig ist.